Freitag, 29. Oktober 2010
Mein Wunsch, dass auch meine Nachkommen zur Zeit der Kirschbaumblüte durch hohe Wiesen, in denen Frühlingsblumen ihre Duft versprühen, tollen können und sie nicht in einer überdüngten Einheitslandschaft aufwachsen.
Auszug aus einer Veröffentlichung von Campact vom 28.10.2010
Am 28.10. hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP der Änderung des Atomgesetzes zugestimmt. Weitere drei Jahrzehnte sollen wir dem tödlichen Risiko durch die alternden Reaktoren ausgesetzt werden. Laut Grundgesetz müsste jetzt der Bundesrat über diese Gesetzesänderung entscheiden. Doch weil Schwarz-Gelb in der Länderkammer keine Mehrheit für die Laufzeitverlängerungen findet, plant sie den kalkulierten Verfassungsbruch: Der Bundesrat soll einfach übergangen werden.
Ob die Regierung damit durchkommt, hängt von Bundespräsident Christian Wulff ab, denn ohne seine Unterschrift kann das neue Atomgesetz nicht in Kraft treten. Als niedersächsischer Ministerpräsident vertrat er selbst die Auffassung, dass längere Laufzeiten die Zustimmung des Bundesrats brauchen. Voraussichtlich Anfang Dezember wird sich zeigen, ob er den Verfassungsbruch vollzieht - oder seiner Aufgabe als Hüter des Grundgesetzes gerecht wird.
Die meisten namhaften Verfassungsrechtler/innen sehen in der Umgehung des Bundesrats einen Verfassungsbruch: Längere Laufzeiten belasten die Bundesländer mit zusätzlichen Aufsichtspflichten und steigern das Haftungsrisiko im Fall eines Atomunfalls. Deshalb müssen sie nach Artikel 87c des Grundgesetzes mit entscheiden. Etliche Länder haben angekündigt, gegen die Umgehung des Bundesrates vor dem Verfassungsgericht zu klagen.
Schon mehrfach haben Christian Wulffs Vorgänger Gesetze wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gestoppt. Jetzt muss Herr Wulff ebenso mutig agieren und seine Unterschrift verweigern, bis in Karlsruhe über eine Beteiligung des Bundesrates am Atomgesetz entschieden wurde.
Dienstag, 19. Oktober 2010
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